Von der Idee zum REGIONALE-Projekt

Die REGIONALE 2025 lebt von Projekten, die das Bergische RheinLand zukunftsfähig und ambitioniert weiterentwickeln. Doch wie wird aus einer guten Idee ein REGIONALE-Projekt? Wir haben die wichtigsten Schritte zusammengefasst und erläutern den Qualifizierungsprozess.

Ziel der REGIONALE 2025 ist es, entlang ihrer thematischen Handlungsfelder regional regional bedeutsame Projekte zu identifizieren und zu realisieren, die modellhaft Lösungsansätze für aktuelle und künftige Herausforderungen im Bergischen RheinLand bieten. Projektträger – zum Beispiel Kreise, Kommunen, Unternehmen, Kammern, Verbände oder Bildungseinrichtungen u.a.m. – reichen ihre Ideen bei der REGIONALE 2025 Agentur ein. Wenn die Vorhaben den grundsätzlichen Anforderungen des Programms entsprechen, entwickeln Agentur, Kreise und Projektträger sie im Rahmen des Qualifizierungsprozesses gemeinsam stufenweise (C-, B- und A-Status) weiter. Grundsätzlich gilt, dass für jedes Projektvorhaben ein individueller Qualifizierungsprozess aufgesetzt wird.

Aktiver Qualifizierungsprozess
Die Qualifizierung von Projekten erfolgt anhand eines dreistufigen Systems, bei dem die Projekte je nach Fortschritt mit einem C-, B- oder A-Status versehen werden. Die einzelnen Status zeigen an, in welchem Entwicklungsstadium sich ein Projekt befindet. Tragfähige Ideen mit einer soliden Ausgangsbasis und Potenzial für die REGIONALE erhalten den C-Status. Damit werden sie in den aktiven Qualifizierungsprozess aufgenommen. Gut konkretisierte Vorhaben, die jedoch noch weiteren Qualifizierungsbedarf haben, werden mit dem B-Status versehen. Projekte mit A-Status sind offizielle Projekte der REGIONALE 2025 mit Empfehlung zur Umsetzung. Ihnen wurde – sofern ein Förderbedarf besteht – die Förderwürdigkeit bestätigt. Das ist wichtig, da REGIONALE 2025-Projekte bei der Fördermittelvergabe seitens des Landes Nordrhein-Westfalen bevorzugt behandelt werden. Nur Projekte, bei denen die Förderung bzw. Finanzierung vollständig geklärt ist, erhalten den A-Status.

Qualifizierungsleiter
Qualifizierungsleiter REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand


Unterstützung durch die REGIONALE 2025 Agentur, die Kreise und den Region Köln/Bonn e.V.
Die REGIONALE 2025 Agentur unterstützt in Abstimmung und Kooperation mit den Kreisen und dem Region Köln/Bonn e.V. die Projektträger während des gesamten Prozesses bei der Weiterentwicklung der Projektidee. Dazu gehört vor allem die inhaltliche Ausrichtung des Projektes, damit es zu den programmatischen Leitlinien der REGIONALE passt. Darüber hinaus profitieren Projektträger vom Netzwerk der REGIONALE 2025 Agentur, etwa durch die Vermittlung von Kooperationspartnern und durch Kontakte zu den unterschiedlichen Akteuren im Projektraum und darüber hinaus. Auch bei der Vorabstimmung mit Behörden steht die REGIONALE 2025 Agentur beratend zur Seite. Hinzu kommt, dass sie bei der Akquise von Fördermitteln berät und die Anträge prüft, bevor sie an die verschiedenen Gremien der REGIONALE 2025 weitergeleitet werden. Schritt für Schritt kann so durch das Auswahlverfahren aus einer Idee schließlich ein Projekt mit A-Status werden.

Beratungsfolge in den Gremien
Bevor eine Projektidee in den Qualifizierungsprozess aufgenommen bzw. weiter qualifiziert wird, beraten verschiedene Gremien über das Vorhaben. Zunächst wird das Projekt der Operativen Steuerungsgruppe (OSG) vorgestellt. Die OSG tagt in regelmäßigen Abständen und setzt sich aus MitarbeiterInnen der drei Kreise, des Region Köln/Bonn e.V. und der REGIONALE 2025 Agentur zusammen. Anschließend werden die Projekte in der Steuerungsgruppe der Bezirksregierung Köln beraten, in der alle fachlich relevanten Dezernate der Bezirksregierung vertreten sind. Auf Ebene der Landesregierung findet drei Mal jährlich ein Interministerieller Arbeitskreis (INTERMAK) unter Federführung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Der INTERMAK bündelt die ressortübergreifende Abstimmung für die REGIONALEN in NRW. Die Steuerungsgruppe der Bezirksregierung und der INTERMAK haben vorberatende Funktionen und prüfen die grundsätzliche Realisierbarkeit und etwaige Fördermöglichkeiten der Ressorts. Die finale Entscheidung über die Einstufung eines Projektes liegt dann beim Lenkungsausschuss der REGIONALE 2025. Er tagt zweimal jährlich, bewertet die eingereichten Projekte und vergibt die entsprechenden Qualifizierungsstatus.

Fristen für Projekteinreichung
Die Fristen zur Abgabe des Projektbogens richten sich nach den Sitzungen der Gremien der REGIONALE, des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln. Die aktuelle Einreichungsfrist von Projektideen und Anträgen auf einen Statuswechsel ist der 21. August 2020. Jedes Jahr gibt es zwei Einreichungsfristen, die auf der Website der REGIONALE 2025 kommuniziert werden. Projekte können voraussichtlich bis zum Jahr 2023 eingereicht werden.

Eine Übersicht aller REGIONALE 2025-Projekte, die sich in der aktiven Qualifizierung befinden, finden Sie hier.  


In 3 Schritten von der Idee zur Aufnahme in den Qualifizierungsprozess:

1. Kontakt zur REGIONALE 2025 Agentur aufnehmen
Wer eine Idee für ein Projekt hat, sollte als erstes das Gespräch mit der REGIONALE 2025 Agentur suchen. Gemeinsam prüfen die Mitarbeiter, ob die Idee das Potenzial für ein Projekt hat. Bedingung: Vorhaben müssen zur Programmatik, das heißt in eines oder mehrere der REGIONALE Handlungsfelder passen. Zusätzlich müssen sie bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen. Welche Anforderungen das sind, erfahren Projektträger im Gespräch mit der REGIONALE 2025 Agentur und in den sogenannten Strategiepapieren, die die Zielsetzungen der Handlungsfelder konkretisieren und voraussichtlich ab Ende diesen Jahres auf der Website der REGIONALE 2025 zum Download bereitstehen.

2. Projektbogen ausfüllen
Im nächsten Schritt schickt die REGIONALE 2025 Agentur dem Antragsteller den Projektbogen zu. Er stellt die offizielle Bewerbung zur Aufnahme des Projekts in den Qualifizierungsprozess dar. Der Projektbogen muss ausgefüllt und digital an die REGIONALE 2025 Agentur zurückgeschickt werden.  Er enthält eine Projektbeschreibung sowie Informationen über den Projektträger, potenzielle Projektpartner, den geplanten Ablauf der Projektentwicklung und den Beitrag des Vorhabens zur REGIONALE 2025.

3.  Aufnahme in den Qualifizierungsprozess
Über die Aufnahme in den Qualifizierungsprozess und die Verleihung eines Status entscheidet am Ende einer Beratungsfolge, in der auch die Bezirksregierung Köln und das Land NRW eingebunden sind, der Lenkungsausschuss.

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