NRW-Soforthilfe 2020 für Unternehmen sowie Kunst- und Kulturschaffende gestartet

Finanzen
Fotonachweis: David Schwarzenberg

Seit Freitag, den 27. März 2020 können Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu 50 MitarbeiterInnen finanzielle Mittel aus dem Soforthilfefonds des Landes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Auf digitalem Wege können Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro einfach beantragt werden. Hierzu werden Bundes- und Landesmittel kombiniert. Noch bis zum 31. Mai 2020 können Gründer und Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Pandemie zu überbrücken.

Aufgrund der angespannten Situation für viele Kleinunternehmen und Selbstständige erreichen die Wirtschaftskammern und die Wirtschaftsförderungen der Kreise Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Sieg derzeit zahlreiche Anfragen zu diesem Sofortprogramm. Sie informieren im Internet über passgenau entwickelte Informationsseiten und beraten per Telefon-Hotline Unternehmen und Freiberufler über Unterstützungsangebote. Zusätzlich findet ein regelmäßiger, enger Austausch in Videokonferenzen statt, um sich über Hilfsstrategien und -angebote der Kammern, der Städte und Kreise sowie kreisangehörigen Kommunen in der Raumkulisse der REGIONALE 2025 auszutauschen. Dabei wird deutlich, dass digitale Angebote vermehrt eine große Rolle bei der Unterstützung spielen.

Rückfragen zu den Soforthilfen von Bund und Land beantworten die Wirtschaftskammern und -Wirtschaftsförderungen der Kreise. Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm finden Sie unter:

Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020: soforthilfe-corona.nrw.de
Corona-Informationsportal des Landes NRW:
https://www.wirtschaft.nrw/corona
mit Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten. 

5 Mio. Euro Soforthilfe für freischaffende Künstler
Selbstständige und Unternehmen der Kunst- und Kulturwirtschaft im REGIONALE-Gebiet sind besonders schwer durch die aktuelle Corona-Pandemie betroffen. Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, unkompliziert zu helfen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. März 2020 eine Soforthilfe von 5 Millionen Euro beschlossen. 

„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagte Nordrhein-Westfalens Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Das Soforthilfeprogramm versteht sich als Ergänzung zum Hilfspaket des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro sowie dem Unterstützungsprogramm der Bundesregierung. Auf dem 12. Kulturpolitischen Spitzengesprächs zwischen dem Bund und den Ländern, das am 13. März 2020 in Berlin stattfand, herrschte Einigkeit darüber, dass Kultur ein nicht wegzudenkender Bestandteil des Lebens sei und zugleich ein Bereich von hoher wirtschaftlicher Relevanz: 2018 lag die Kultur mit einer Bruttowertschöpfung von 100,5 Mrd. € noch vor der chemischen Industrie, Energieversorgern, Finanzdienstleistern.
 
Weitere Informationen über Hilfsangebote für Kunst- und Kulturschaffende:
Antrag Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise
Der Antrag inkl. Anlagen ist per E-Mail oder Fax bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung bis zum 31.05.2020 (nach Wohnsitz) einzureichen.

Kontakt des zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung Köln:
E-Mail:
dez48kultur[at]brk.nrw.de
Tel.:
0221/1474831

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