Neue Einreichungsfrist bis September 2024 für Projektanträge

Einreichungsfrist


Die neue Frist für die Abgabe von Projektbögen, -skizzen und -dossiers bei der REGIONALE 2025 Agentur ist der 01. September 2024.

Im Anschluss an den Stichtag beraten die Operative Steuerungsgruppe der REGIONALE 2025, die Steuerungsgruppe der Bezirksregierung Köln, der Interministerielle Arbeitskreis (INTERMAK) des Landes NRW sowie beschlussfassend der Lenkungsausschuss der REGIONALE 2025. Damit Projektanträge bei diesen Sitzungen berücksichtigt werden können, müssen die entsprechenden Dokumente bis zum 01. September 2024 bei der REGIONALE 2025 Agentur einreicht werden. Der Lenkungsausschuss tagt zweimal pro Jahr, sodass es jährlich jeweils zu Jahresbeginn und im Sommer eine Einreichungsfrist für Projektbögen zur Bewerbung um den C-Status, Projektskizzen für den Wechsel zum B-Status und Projektdossiers für den Wechsel zum A-Status gibt. Die entsprechenden Dokumentvorlagen erhalten Projektträger und Bewerber nach einem Vorgespräch von der REGIONALE 2025 Agentur.

Der 01. September 2024 ist auch der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen, die in den EFRE-Aufruf für die REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand eingebracht werden sollen. In Bezug auf die Einreichungsmodalitäten sind die entsprechenden Hinweise des Aufrufs zu beachten: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/regionale-bergisches-rheinland/. Vor einer Einreichung wird eine Abstimmung mit der REGIONALE 2025 Agentur dringend empfohlen.

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